Ingenieurbüro für Geotechnik und Wasser GmbH

Rückbau und Baufeldfreimachung

Inhalte

Der Rückbau und die Baufeldfreimachung sind heute keine trivialen Angelegenheiten mehr, da belastete Baustoffe oder Böden nicht mehr ohne Kontrollen und Nachweise entsorgt werden können. Die Kosten dafür können insbesondere bei dilettantischem Vorgehen unnötig groß werden. Kostenfallen sind v.a. Baustillstand, weil Haufwerke alle Flächen blockieren, und die Entsorgungsleistungen. Der fachkundige Rat, den Sie bei uns erwarten können, ist deshalb unverzichtbar. Wir Sorgen mit unserer Expertise dafür, das unnötige Fehler vermieden werden.

Unsere Kompetenz gibt Ihnen Sicherheit.

Kostenermittlung und Ausschreibung

Oft sind Kostenermittlungen auch schon im Vorfeld, z.B. für eine Erbteilung oder aus steuerlichen Gründen notwendig, bei denen der Grundstückswert eine Rolle spielt. Die Kostenermittlung kann in Fällen des Rückbaus und der Baufeldfreimachung nicht über Tabellenwerke oder Softwareprogramme erfolgen, die im Bauwesen üblich sind, sondern muss individuell für die jeweilige Aufgabenstellung mit ortsüblichen Preisen maßgeschneidert werden. Dazu müssen die Massen ermittelt werden und die Schadstoffbelastungen in Baustoffen und Boden bekannt sein, die im Rahmen einer vorgeschalteten Altlastenuntersuchung zu bestimmen sind.

Beruhend auf der Kostenermittlung können die Bau- und Entsorgungsleistungen fundiert ausgeschrieben werden, je nach Größe und Art der Verunreinigungen bzw. Baustoffe auch aufgeteilt in Lose. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Vergabeverhandlung und bei der Prüfung der Rechnungen.

Behördliche Abwicklung

Für normale Rückbauarbeiten reicht eine Abbruchanzeige, die auch ein Architekt erstellen kann. Wenn bereits Altlasten gefunden wurden oder die Fläche im Altlastenkataster erfasst ist, muss der Behörde das Vorgehen stringent erläutert werden. Meist wird sie dann einen Abschlussbericht fordern, in dem die Stoffströme nachvollziehbar dokumentiert sind und eine ordnungsgemäße und fachgerechte Entsorgung nachgewiesen wird.

Aushubüberwachung

Beim Aushub sollten bereits wahrnehmbar unterschiedliche Materialien voneinander separiert gelagert werden. Die Anlage von Haufwerken ist dabei nicht trivial, da die Analytikkosten für die einzustufenden Haufwerke mit zunehmender Haufwerksgröße fallen. Andererseits steigt der Aufwand für die Beprobung, die detailliert vorgeschrieben ist, und die Gefahr nimmt zu, dass wenige Funde ein großes Haufwerk in eine teure Kategorie der Entsorgung fallen lassen. Manchmal entscheidet die Haufwerksgröße sogar über die Akzeptanz bei der Anlieferung. Die richtige Abwägung zu treffen, hilft enorm Kosten zu sparen und sollte nicht fachfremden Personen überlassen werden.

Baustellenmanagement

Aushubmaterial und Abbruchrestmassen dürfen erst nach Deklarationsanalytik, und wenn der Entsorgungsweg feststeht, vom Grundstück entfernt werden. Der notwendige Zeitraum für Probenahme und Analytik erfordert meist ein überlegtes Baustellenmanagement, da auf den meisten Baustellen nicht ausreichend Platz für die Lagerung der Haufwerke zur Verfügung steht.

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